Corona-Update (17.12.2020)
Vereinsgelände offen, aber nur eingeschränkt zu nutzen
Die neuste Coronaschutzverordnung verbietet in §9(1) grundsätzlich jeglichen "Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen[, etc.]. Gleichzeitig gilt aber gem §9(5), daß das "Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch auf und in Sportanlagen zulässig" ist aber "Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt".
Dies fassen die Erläuterungen des Ministeriums - auch zu finden auf der Seite der PSVR unter der Überschrift ("Sprachregelung") - in verständlicher Weise zusammen.
Für uns bedeuted dies, daß daß Gelände zwar geöffnet bleibt, aber nicht mehr in so freizügig benutzt werden darf, wie bisher. Aus den Erläuterungen ergibt sich, daß die Ausnahmen eng auszulegen sind.
Die mit dem Ordnungsamt abgestimmten Regeln lauten daher:
Regeln für die Nutzung des Vereinsgeländes nach den Regeln der Corona-Schutzverordnung vom 16.12.2020 |
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Wir bitten Euch alle, Euch unbedingt an diese Regeln zu halten!!!
Euer Vorstand